Wer auf der Suche nach einem jungen Gebrauchten ist, dem bieten sich zwei unterschiedliche Kaufquellen. Entweder entscheiden Sie sich für den Privatkauf oder aber Sie wählen den Gang zum Gebrauchtwagenhändler.
Wodurch sich diese beiden Kaufmöglichkeiten unterscheidet und warum Sie im Zweifelsfall immer den Kauf beim Händler bevorzugen sollten, darüber möchten wir Sie nachfolgend genauer informieren.
Ob Händler oder Privat – gleiches Modell, günstigerer Preis
Nicht nur bei den großen, teuren Premiummarken lohnt es sich auf der Suche nach dem Traumauto einen Blick auf junge Gebrauchtwagen zu werfen.
Denn der Wertverlust eines Neuwagens ist enorm und gerade in den ersten Jahren ab Kauf verfällt der teure Kaufpreis rasant. Junge Gebrauchtwagen punkten hier klar durch ein deutlich besseres Preis-/Leistungsverhältnis, denn trotz nur geringer Laufzahl sind sie bereits um einiges günstiger als der ursprüngliche Neupreis.
Der Gebrauchtwagenkauf beim Händler
Der Kauf eines Gebrauchtwagens beim Händler ist in der Regel teurer als der Kauf aus privater Hand, schließlich muss der Händler als zwischengeschalteter Posten bei dem Kaufgeschäft auch etwas verdienen.
Laut Schätzungen des ADAC liegen die Kaufpreise bei Privatpersonen knapp acht Prozent unter dem Kaufpreis beim Händler, aber diese geringe Mehrinvestition lohnt sich. Denn wirft man einen genaueren Blick auf die Vorteile des Kaufs beim Händler, dann bieten sich neben Benefits wie der professionellen Beratung und Kaufabwicklung auch Vorteile auf anderen Ebenen.
Großer Vorteil des Händlerkaufs – die Garantie
Der wohl wesentlichste Vorteil des Gebrauchtwagenkaufs beim Händler gegenüber dem Privatkauf ist die Garantie. Denn im Gegensatz zu einem Privatverkäufer muss ein Händler für Sachmängel haften und ist daher schon alleine aus Selbstschutz bemüht, den beschriebenen Zustand des Fahrzeugs tatsächlich zu gewährleisten.
Eine professionelle Durchsicht des zu verkaufenden PKWs ist bei Händler daher selbstverständlich und sollte trotzdem etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmen ist der Händler in der Pflicht, diesen Mangel auszugleichen bzw. entsprechend zu entschädigen.
Und gemäß geltender Gesetzeslage müssen gewerbliche Verkäufer ganze zwei Jahre lang für Sachmängel haften. Dabei liegt in den ersten sechs Monaten ab Kauf die Beweislast beim Verkäufer, er ist es also, der nachweisen muss, dass ein kurz nach dem Kauf auftretender Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war.
Übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren wie sie bei Gebrauchtwagen üblich sind, sind bei dieser Haftung jedoch ausgeschlossen.
Die Gebrauchtwagengarantie
Bei Schäden, die nicht unter diese Sachmängelhaftung fallen bieten einige Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie an. Innerhalb eines vertraglich abgedeckten Garantiezeitraums hat der Käufer dann ein Recht auf die Übernahme der Reparaturkosten.
Ein klarer Pluspunkt und eine zusätzliche Absicherung für Gebrauchtwagenkäufer.
Der genaue Garantieumfang kann jedoch von Händler zu Händler sehr unterschiedlich ausfallen. Ein seriöser Händler berät Sie gerne zu dem genauen Umfang der von ihm angebotenen Gebrauchtwagengarantie.
Der Kauf beim Gebrauchtwagenhändler – qualifizierte Beratung und Kaufabwicklung
Die allermeisten Mängel beim Kauf eines Gebrauchtwagens aus Privathand sind sicherlich nicht mutmaßlich verschwiegene Schäden, sondern sind häufig einfach der technischen und gesetzlichen Unwissenheit der privaten Verkäufer geschuldet.
Ein Gebrauchtwagenhändler hat hier klar den Vorteil durch Ausbildung und Erfahrung sowohl technische Mängel vor dem Kauf zu beheben, als auch bei der Formulierung der Vertragsmodalitäten einen für beide Seiten einwandfreien Kaufvertrag aufzusetzen.
Woran erkennen Sie einen seriösen Gebrauchtwagenhändler?
Gerade beim Thema Gebrauchtwagenhandel ist es wichtig, dass Sie sich darauf verlassen können, dass es sich bei dem Händler Ihrer Wahl um einen seriösen Geschäftspartner handelt, der Sie weder über technische Mängel im Ungewissen lässt, noch überzogene Preise verlangt oder versucht, Sie durch vertragliche Feinheiten über den Tisch zu ziehen.
Achten Sie also bei der Händlersuche auf bestimmte Kriterien, die einen seriösen Händler ausmachen:
• schwammige Formulierungen wie „tipptopp“ oder „neuwertig“ haben überhaupt keine Aussagekraft und sagen gar nichts über den Zustand eines Fahrzeugs aus. Verbindliche Angabe, wie „werkstattüberprüft“ oder ob eine große Inspektion durchgeführt wurde oder nicht, sagen hingegen etwas aus. Fragen Sie im Zweifelsfall immer die Details des Fahrzeugs nach.
• Überprüfen Sie den Kaufvertrag genau und lesen Sie auch das Kleingedruckte. Ein seriöser Händler hat Verständnis für Vertragsfragen und klärt Sie über ungenaue Vertragsdetails auf. Ein detailliertes Mängelprotokoll ist ebenso selbstverständlich.
• Ein seriöser Händler nimmt sich Zeit und drängt Sie nicht zum Kauf. Wer es besonders eilig hat, ist häufig froh darüber, einen Interessenten für ein gar nicht allzu attraktives Fahrzeug gefunden zu haben.
• Ein guter Autohändler beschäftigt zumindest eine Person mit entsprechender Ausbildung, hat bestenfalls selbst eine Ausbildung oder entsprechende Erfahrung im Kfz-Bereich. Nur so bringt er den entsprechenden Background mit, Fahrzeuge professionell zu bewerten.
• Ein professioneller Autohändler ist auch nach dem Autokauf für Sie da und bietet entsprechende After-Sale Angebote etwa in Form von Werkstattleistungen an.